AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma City Phone House, Inhaber: Herr Hamayoun Yousofi, Krebsgasse 1, 50667 Köln
§1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung §2. Vertragsschluss §3. Leistungsumfang §4. Kostenvoranschlag §5. Datensicherung §6. Vergütung §7. Erfüllungsort, Versand §8. Zahlungsbedingungen §9. Pfandrecht vom Auftragnehmer, Paketzustellung und unterlassene Abholung §10. Gewährleistung §11. Vertragliches Rücktrittsrecht §12. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht §13. Haftungsbeschränkung §14. Datenverarbeitung §15. Schlussbestimmungen Batterien Verordnung
§1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der Firma City Phone House, Hamayoun Yousofi (nachfolgend Auftragnehmer). Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
1.2. Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch bei Kenntnis der fremden AGB.
§2. Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers haben maximal zwei Wochen Gültigkeit. Verträge kommen allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
2.2. Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend. Technische Abweichungen/Änderungen von Beschreibungen und Angaben in Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte, soweit dies zumutbar ist. Angaben über unsere Produkte/Leistungen sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
2.3. Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt und übersendet.
§3. Leistungsumfang
3.1. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Rechtzeitige Leistung des Auftragsnehmers setzt voraus, dass alle Fragen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa die Übergabe des zu reparierenden Geräts erfüllt hat.
3.2. Lieferzeit durch den Auftragnehmer ist eingehalten, wenn das Gerät bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit vom Auftragnehmer versandt wurde oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
3.3. Kann der Auftragnehmer nicht pünktlich leisten, wird der Kunden umgehend informiert.
3.4. Hat der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können der Auftragnehmer auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch der Aufragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3.5. Hat der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
§4. Kostenvoranschlag
4.1. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der, zum Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige beim Auftraggeber gültige Preisliste zu vergüten.
4.2. Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Eine Abweichung von bis zu 15 Prozent ist als zulässig zu betrachten. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 Prozent ausführbar ist, so wird der Auftragnehmer den Kunden davon, vor Ausführung der Arbeiten unterrichten und ggf. einen neuen Kostenvoranschlag anfertigen.
4.3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.
4.4. Für Reparatur-Aufträge für die Kostenvoranschläge erstellt werden müssen oder sollen wird bei nicht auszuführender Reparatur eine Kostenvoranschlagspauschale fällig. Sollte der Kunde den Rückversand seines unreparierten Gerätes wünschen, fallen außerdem Versandkosten an. Diese wird der Auftragnehmer dem Kunden in Rechnung stellen.
4.5. Für vom Kunden freigegebene Reparatur-Aufträge behält sich der Auftragnehmer die Änderung der zuvor veranschlagten Arbeiten vor, wenn dem Kunden hierdurch ein gleichwertiger oder höherer Ersatz gewährt wird. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, vorher aufgespielte Software bei Ihrer Entscheidung der Arbeiten mit zu berücksichtigen.
§5. Datensicherung
5.1. Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten und Programme obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an den Auftragnehmer.
5.2. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummer, Adressdaten, Logos, Programme, Einstellungen, usw.) verloren gehen können.
5.3. Eine Datensicherung wird durch den Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Auftrag und ohne Gewährleistung oder Garantien durchgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der, zum Zeitpunkt des Auftrages gültige Preisliste.
5.4. Wünscht der Kunde die Datensicherung durch den Auftragnehmer, hat er dies auf der Serviceanzeige zu vermerken. Auf das Sichern von Daten kann keine Garantie gegeben werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet den Kunden über Erfolg bzw. Misserfolg der Datensicherung zu unterrichten.
5.5. Hatte oder hat das zu reparierende Gerät einen Sim- oder Netlock (Einschränkungen oder Freischaltung des Gerätes für bestimmte Mobilfunkkarten oder Mobilfunknetze), so ist der Auftragnehmer unbedingt darauf hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, so ist der Kunde verpflichtet den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu zahlen und kann keine kostenfreie Nachbesserung aus seinem Versäumnis herleiten.
5.6. Des Weiteren kann das Gerät durch die Arbeiten vom Auftragnehmer in seinen Erstauslieferungszustand des Herstellers zurückgesetzt werden. Hieraus entstehende Einschränkungen hat der Kunde und nicht der Auftragnehmer zu vertreten.
§6. Vergütung
Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste, dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datensicherung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat.
§7. Erfüllungsort, Versand
7.1. Der Versand erfolgt unfrei oder auf Wunsch des Kunden per Vorkasse, in der Regel ab Sitz des Auftragnehmers. Es werden für alle durchgeführten Rücksendungen zum Kunden Versandkosten erhoben, unabhängig davon ob es sich um eine kostenpflichtige oder Garantie Reparatur handelte. Dieses gilt auch für den Versand von unreparierten Geräten. Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt dem Auftragnehmer nach beliebigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden.
7.2. Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Versendung durch den Kunden an den Auftragnehmer und die Versendung vom Auftragnehmer an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
§8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlungen erfolgen per Barzahlung und Vorkasse oder nach Wahl des Auftragnehmers gegen Rechnung.
8.2. Die Kosten für die erbrachte Leistung des Auftragnehmers ist unverzüglich vor Aushändigung beziehungsweise Versand des Gerätes ohne Abzug fällig. Der Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang.
8.3. Bei Überschreitung des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich der Auftragnehmer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§9. Pfandrecht vom Auftragnehmer, Paketzustellung und unterlassene Abholung
9.1. Dem Auftragnehmer steht wegen der Auftragsermäßigung erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz des Auftragnehmers gelangt sind. Sollte der Kunde nach Leistungserbringung des Auftragnehmers das Gerät nicht abholen oder eine Zustellung nicht möglich sein, werden die Geräte vom Auftragnehmer kostenpflichtig eingelagert. Lagergebühren werden auf 5 Euro pro angefangenen Monat festgesetzt und die Geräte zentral gelagert.
9.2. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird der Auftragnehmer den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird der Auftragnehmer den Verkauf des Gerätes dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf stattfinden soll.
9.3. Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist der Auftragnehmer zu einer Verwertung berechtigt. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.
9.4. Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 vom Auftragnehmer zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 15.3 den Auftragnehmer über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.
9.5. Gibt es über die Gründe einer Nicht-Zustellbarkeit Streitigkeiten zwischen dem Zusteller, dem Kunden oder Versandunternehmen, so hat der Kunde dem Auftraggeber gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass das Paket doch zustellbar war. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Versendung bezüglich der Versandanschrift anzufordern.
9.6. Alle Kunden werden über die Fertigstellung Ihres Gerätes per Email informiert. Unbezahlte Geräte die nach der Fertigstellung länger als 6 Monate nicht abgeholt werden, werden veräußert oder verwerte.
§10. Gewährleistung
10.1. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der geschlossenen Vertragsverhältnisse erbringt, richtet sich die Gewährleistung auf die erbrachte Werkleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Weist eine Reparaturleistung einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Bei einer Werkleistung erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.
10.3. Die Gewährleistung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch einen Nichteinhalt der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden.
10.4. Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist gegenüber Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Mangelbeseitigungs-versuchen vor. Im Übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbestimmung gemäß § 13.
10.5. Der Kunde trägt das Transportrisiko. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu prüfen. Dies gilt auch für Versicherte Pakete, da der Versicherungsschutz sonst nicht greift. Bei falsch zugestellten Sendungen setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
§11. Vertragliches Rücktrittsrecht
11.1. Der Auftragnehmer hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbarem Vorkommnissen, soweit
diese es dem Auftragnehmer nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen;
bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.
11.2. Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden.
§12. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
12.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.
12.2. Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.
12.3. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
12.4. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegensprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche gegen den Auftragnehmer nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
§13. Haftungsbeschränkung
13.1. Aufgrund des von uns durchgeführten Eingriffs erlischt die Werksgarantie. Wir übernehmen keine Haftung auf Herstellergarantien und dessen Bestand nach einer von uns erbrachten Leistung. Mögliche Einschränkungen der garantierten Beschaffenheit des Gerätes durch den Hersteller können nach einem Eingriff durch die Firma City Phone House, Hamayoun Yousofi auftreten.
13.2. Die Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.3. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
des Weiteren haften der Auftraggeber nicht bei Verlust von mitgeliefertem Zubehör, wie Originalverpackung, Handytaschen, Lade- oder Datenkabel, Kopfhörer, Sim-Karten oder ähnlichem.
13.4. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Leistung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer Arglist vorwerfbar ist.
§14. Datenverarbeitung
14.1. Alle vom Kunden erhaltenen Daten können erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes.
14.2. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
14.3. Der Kunde stimmte dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
§15. Schlussbestimmungen
15.1. Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner die unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, wenn diese aus fehlendem Zuarbeiten ihrer Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen resultieren.
15.2. Der Auftragnehmer darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen bedienen. Dazu zählen auch die Durchführung von Reparaturleistungen und der damit verbundene Transport. Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
15.4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.5. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten aus diesem Vertrag, ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.
15.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
Batterien Verordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:
Der City Phone House, Herr Hamayoun Yousofi, Krebsgasse 1, 50667 Köln
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.
Stand: Juli 2021